GmbH gründen: Verfahren, Steuern & Pflichten
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Gründungsprozess im Detail
Negativbescheinigung Firmenname
Bescheinigung, die bestätigt, dass kein anderes Unternehmen denselben Namen führt. Muss dem Notar zum Zeitpunkt der Beurkundung vorgelegt werden.
- Frist: Vor der notariellen Beurkundung.
- Zuständig: Handelsregister.
Notarielle Beurkundung
Die Gesellschafter genehmigen die Satzung, die Bestandteil der Urkunde ist. Die Gründungsgesellschafter unterzeichnen die Gesellschaftsgründung. Die Urkunde wird vom Notar und allen Gründungsgesellschaftern unterzeichnet.
Erforderliche Dokumente:
- Negativbescheinigung (siehe 1.1)
- Ausweisdokumente aller Gründungsgesellschafter
- Gesellschaftsvertrag (Satzung)
- Bankbestätigung über die Einzahlung der Kapitaleinlage
- Informationen zur Gesellschaft (Stammkapital,