Die spanische Monarchie: Prinz, königliche Familie und Institutionen
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VII. Der Prinz von Asturien und die Krone
Gemäß Art. 57 Abs. 2 der Verfassung ist der Prinz von Asturien der Erbe der Krone in Spanien. Er trägt auch die Titel Prinz von Girona oder Navarra. Er muss bei Erreichen der Volljährigkeit einen Eid leisten (Art. 61 Abs. 2). Bezüglich der Erbfolge ist die Verfassung klar: Der Erbe kann heiraten, wen er möchte, aber wenn er dies gegen das ausdrückliche Verbot des Königs und der Gerichte tut, verliert er das Recht auf die Thronfolge. Seine Rolle ist bisher nicht eindeutig definiert; er vertritt Funktionen, die ihm vom Vater übertragen werden. Die Verfassung verweist nur auf die Disqualifikation des Königs wegen Unfähigkeit zur Ausübung der Krone und die Regentschaft, falls der König minderjährig... Weiterlesen "Die spanische Monarchie: Prinz, königliche Familie und Institutionen" »