Unlauterer Wettbewerb: Konzept, Spezifische Handlungen und Unterdrückung (LCD)
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A) Konzept des unlauteren Wettbewerbs: Die Generalklausel
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (LCD) nutzt eine allgemeine Klausel, um Handlungen zu definieren, die als missbräuchlich gelten können (Art. 5). Darüber hinaus legt es eine Reihe von Annahmen fest, die bestimmte wettbewerbswidrige Handlungen beschreiben.
In allen Rechtsordnungen folgt man dem Kriterium, zunächst eine allgemeine Klausel über das Verbot des unlauteren Wettbewerbs zu schaffen und danach eine Auflistung spezifischer Fälle verbotenen Verhaltens. Das LCD verfolgt diesen Ansatz und stellt fest, dass ein Verhalten als ungerecht gilt, wenn es objektiv dem Gebot von Treu und Glauben widerspricht.
Somit kann man bezüglich der Generalklausel festhalten: Das Gesetz... Weiterlesen "Unlauterer Wettbewerb: Konzept, Spezifische Handlungen und Unterdrückung (LCD)" »