Institutionelle Organisation der Autonomen Gemeinschaften (Art. 152.1 CE)
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Institutionelle Organisation der Autonomen Gemeinschaften
Gemäß Artikel 152.1 der spanischen Verfassung (CE) sind die wichtigsten institutionellen Organe der Autonomen Gemeinschaften:
1. Die Gesetzgebende Versammlung
Die gesetzgebende Versammlung ist das Organ der politischen Vertretung der Bürger, die eine Autonome Gemeinschaft bilden. Sie wird in allgemeinen, gleichen, freien, direkten und geheimen Wahlen gewählt.
Wahlverfahren und Amtsdauer
- Das Wahlsystem basiert auf dem Verhältniswahlrecht (Anteil der größten Quoten) auf geschlossenen Listen, ähnlich dem Kongress der Abgeordneten.
- Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt 4 Jahre.
Aufgaben und Befugnisse
- Die Versammlung wählt den Präsidenten der Gemeinschaft aus dem Kreis ihrer Mitglieder.