Justizirrtum, Rückwirkungsverbot und Blankettstrafrecht: Verfassungsrechtliche Garantien
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Klage wegen Justizirrtums vor dem Obersten Gerichtshof
Die Aktion, die als Klage vor dem Obersten Gerichtshof bezeichnet wird, dient der Behebung justizieller Fehler und ist nicht mit einer Klage auf Schadensersatz für die Betroffenen zu verwechseln. Diese Maßnahme unterliegt einem relativ einfachen Verfahren, das jedoch nicht durch Gesetz, wie in der Zivilprozessordnung (CPR) vorgeschrieben, sondern durch einen einstimmigen Beschluss festgelegt wurde.
Der Oberste Gerichtshof stützt sich auf Artikel 82 der CPR, der ihm die Befugnis zur Finanzmarktaufsicht (Ordnung) der Gerichte verleiht. Dies soll die rasche und vollständige Verwaltung der Justiz gewährleisten. Zu diesem Zweck kann der Gerichtshof Maßnahmen festlegen. Durch die einstimmige... Weiterlesen "Justizirrtum, Rückwirkungsverbot und Blankettstrafrecht: Verfassungsrechtliche Garantien" »