Leitfaden zur spanischen Gewerbesteuer (IAE)
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3) Befreiung
Das Gesetz 51/2002 führte eine weitreichende Ausnahmeregelung ein. Alle Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und in der IAE ansässig sind, sowie Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 1.000.000 € sind befreit.
Der Umsatz bezieht sich im Wesentlichen auf Verkäufe. Es gibt auch Ausnahmen für die Aufnahme der Tätigkeit: die ersten zwei Jahre für alle Aktivitäten und zusätzlich einen Bonus von 50 % für die ersten fünf Jahre nach den ersten zwei Jahren, der vom Stadtrat in Bezug auf die berufliche Tätigkeit festgelegt wird.
Schließlich gibt es noch einen Bonus von bis zu 50 % für fünf Jahre nach den ersten zwei Jahren für Freiwillige des Stadtrats bei allen Geschäftsaktivitäten.