Fahrlässigkeit im spanischen Strafrecht: Tatbestand & Haftung
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Fahrlässigkeit im spanischen Strafrecht (Subjektiver Tatbestand Typ 2)
Fahrlässigkeit ist neben dem Vorsatz (dolus) eine der beiden möglichen Formen des subjektiven Tatbestands einer Straftat. Im Gegensatz zum Vorsatz ist die Fahrlässigkeit dadurch gekennzeichnet, dass die Absicht zur Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolgs fehlt.
1. Regelung der Fahrlässigkeit im spanischen StGB
"Fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen sind nur strafbar, wenn sie ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sind." Für die Strafbarkeit fahrlässigen Verhaltens genügt es nicht, dass das Gesetz dies allgemein vorsieht. Es ist vielmehr erforderlich, dass das Gesetz die konkrete Form der Fahrlässigkeit ausdrücklich unter Strafe stellt (crimina culposa). Dieses... Weiterlesen "Fahrlässigkeit im spanischen Strafrecht: Tatbestand & Haftung" »