Der Anhang und Lagebericht im deutschen Rechnungswesen
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Der Anhang im deutschen Rechnungswesen
ANHANG (284, 285, 288, 264, 267): ist im Rechnungswesen ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses für kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften und enthält zusätzliche Angaben, die zu den einzelnen Bilanzpositionen der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vorgeschrieben sind. Sein Zweck ist eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Erläuterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, insbesondere durch ergänzende quantitative und qualitative Informationen, die in dem Zahlenwerk der Bilanz und der GuV nicht enthalten sind. Verpflichtend ist die Aufstellung des Anhangs für Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person... Weiterlesen "Der Anhang und Lagebericht im deutschen Rechnungswesen" »