Notizen, Zusammenfassungen, Arbeiten, Prüfungen und Probleme für Ausbildung und Beschäftigung Beratung

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Arbeitsvertrag: Elemente, Personen und Arten

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Arbeitsvertrag: Eine Definition

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, Dienstleistungen unter der Leitung eines anderen (des Arbeitgebers) zu erbringen und dafür eine Vergütung zu erhalten.

Elemente eines Arbeitsvertrags

  • Zustimmung der Parteien: Der Vertrag kommt durch die übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien zustande. Die Zustimmung ist ungültig, wenn sie unter Zwang erfolgt. Die Parteien müssen rechts- und geschäftsfähig sein.
  • Form: Mündlich oder schriftlich.
  • Gegenstand: Die zu erbringende Arbeitsleistung unter bestimmten Bedingungen gegen Zahlung eines Gehalts. Der Gegenstand muss möglich, rechtmäßig und bestimmt sein.
  • Grund
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Personalbedarfsplanung & Personaleinsatz

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Personalbedarfsplanung

Personalbedarfsplanung umfasst die Ermittlung des gegenwärtigen und zukünftigen Personalbedarfs eines Unternehmens.

Bruttopersonalbedarf

Der Bruttopersonalbedarf setzt sich zusammen aus:

  • Einsatzbedarf: Abhängig von Produktionsplanung und Tarifverträgen.
  • Reservebedarf: Abhängig von Arbeitsgestaltung, Abwesenheit (z.B. Krankheit, Urlaub), Fluktuationsquote und Freistellungsquote.

Nettopersonalbedarf

Der Nettopersonalbedarf ergibt sich aus:

Bruttopersonalbedarf MINUS Personalbestandsentwicklung

  • Personalbestandsentwicklung: Berücksichtigung bekannter Abgänge (Rente, befristete Arbeitsverträge, Zivil- und Wehrdienst) und Zugänge (abgeschlossene Arbeitsverträge, Rückkehrer aus Zivildienst).

Ergebnis:

  • Nettopersonalbedarf >
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Arbeitsorganisation und unzulässige Arbeitnehmerüberlassung

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Die gemeinsame Arbeit

Die gemeinsame Arbeit ist eine Form der Arbeitsorganisation, die in Artikel 10.1 des Arbeitnehmerstatuts (ET) geregelt ist. Bei dieser Organisationsform behält der Arbeitgeber die Rechte und Pflichten für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Dabei weist der Arbeitgeber eine gemeinsame Aufgabe an Arbeitnehmer zu, die bereits im Unternehmen angestellt sind.

Der Gruppenarbeitsvertrag

Der Gruppenarbeitsvertrag unterscheidet sich von einem individuellen Arbeitsvertrag. Dieser Gruppenarbeitsvertrag ist in Artikel 10.2 ET geregelt und zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit einer Gruppe von Arbeitnehmern als Ganzes abschließt. In diesem Vertrag sind die Arbeitnehmer, die die Gruppe bilden, nicht mehr... Weiterlesen "Arbeitsorganisation und unzulässige Arbeitnehmerüberlassung" »

Arbeitsrecht: Kündigung, Tarifverträge und Sozialversicherung

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Verfahren bei Entlassung

  • Schriftliche Benachrichtigung unter Angabe der Gründe.
  • Abfindung in Höhe von 20 Tagessätzen pro Dienstjahr, begrenzt auf maximal 12 Monate.
  • Bei einer fristgerechten Kündigung (im Gegensatz zur sofortigen Entlassung) ist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen einzuhalten. Während dieser 30 Tage hat der Mitarbeiter Anspruch auf sechs Stunden bezahlte Freistellung pro Woche zur Stellensuche. Das Unternehmen kann diese Regelung ändern.

Anfechtung der Kündigung

  • Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Zugang der Kündigung (Frist).
  • SMAC (Schlichtungsstelle): Wenn keine Einigung erzielt wird, folgt die Klage.
  • Sozialgericht.

Tarifverträge (Kollektivverträge)

Anwendungsbereich des Tarifvertrags

  • Räumlicher Geltungsbereich

    Legt fest, für
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Inklusion und Autonomie: Europäische Strategien für Menschen mit Behinderungen

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Europäische Strategien für Inklusion und Autonomie

Diese Strategien richten sich an die gesamte Bevölkerung, insbesondere aber an Menschen mit Behinderungen.

Der Europarat und die Förderung der Inklusion

Der Europarat konzentriert seine Bemühungen derzeit auf verschiedene Bereiche, die direkt mit dem Thema Abhängigkeit zusammenhängen:

Schwerpunkte des Europarats

  • Mainstreaming: Integration in alle Politikbereiche

    Dieser Begriff bezieht sich auf die Politik der umfassenden Integration. Im Spanischen oft als „Transversalität“ übersetzt, nutzt der Europarat diesen Ansatz, um interdisziplinäre Partnerschaften zu etablieren. Dies beinhaltet die Einbeziehung verschiedener europäischer Organisationen aus Bereichen wie Gesundheit, Migration,

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EU-Sozial- und Umweltpolitik: Gleichstellung und Nachhaltigkeit

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EU-Strategie zur Bewältigung der Bevölkerungsalterung

Um der Alterung der Bevölkerung zu begegnen, wird die EU-Strategie die Solidarität zwischen den Generationen fördern, wobei die Europäische Allianz für Familien als wichtigstes Instrument dient. Diese Allianz soll den Austausch von Erfahrungen und den Aufbau von Partnerschaften zwischen den Staaten zur Modernisierung der Familienpolitik fördern. Zu den wichtigsten Werkzeugen gehören eine Regierungsgruppe für Fragen der Demografie, ein alle zwei Jahre stattfindendes Forum und eine Beobachtungsstelle für bewährte Verfahren.

Gleichstellung der Geschlechter

Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist eine der Herausforderungen für die europäischen Gesellschaften. Es gibt mehrere... Weiterlesen "EU-Sozial- und Umweltpolitik: Gleichstellung und Nachhaltigkeit" »

Organisationsstruktur: Grundlagen, Typen und Design

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Organisation: Definition und Ziele

Organisation bezieht sich auf die Gründung und Konsolidierung von Aktivitäten und Ressourcen, die erforderlich sind, um durch horizontale und vertikale Koordination zusammenzuwirken und so die gesetzten Ziele zu erreichen.

Ziele der Organisationsstruktur

Sie wird entwickelt, um festzulegen, wer welche Aufgaben übernimmt und für die Ergebnisse verantwortlich ist. Sie soll Leistungshindernisse beseitigen, die durch Unklarheit und Unsicherheit bei der Zuweisung von Aktivitäten entstehen. Zudem implementiert sie Netzwerke für Entscheidungsfindung und Kommunikation, die das Erreichen der Geschäftsziele unterstützen.

Arten von Organisationen

  • Formelle Organisation: Dies ist die bewusst gestaltete Struktur von
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Änderung der Arbeitsbedingungen in Spanien

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Änderungen der Arbeitsbedingungen

Das Gesetz erlaubt dem Arbeitgeber, bestimmte Merkmale des Arbeitsverhältnisses zu ändern, um sie an die neuen Anforderungen des Unternehmens anzupassen, ohne Arbeitnehmer zu entlassen. Es gibt zwei Arten:

  • Nicht wesentliche Änderung: Der Arbeitgeber kann geringfügige Änderungen am Arbeitsvertrag vornehmen, und die Arbeitnehmer müssen diese akzeptieren, ohne sich ihnen widersetzen zu können.
  • Wesentliche Änderung: Wenn nachweislich wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionstechnische Gründe vorliegen, kann der Arbeitgeber wesentliche Änderungen am Arbeitsvertrag vornehmen. Diese Änderungen betreffen und verändern das Arbeitsverhältnis, da sie wichtige Aspekte wie Arbeitszeiten,
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Arbeitsverträge und Zeitarbeit: Grundlagen und Regelungen

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Grundlagen des Arbeitsvertrags

Definition und Bedeutung

Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer stimmt freiwillig der Erbringung dieser Dienste zu und unterstellt sich der Organisations- und Weisungsbefugnis des Arbeitgebers.

Wesentliche Elemente des Arbeitsvertrags

  • Die Parteien des Vertrags (Identität des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers)
  • Arbeitszeit, Beginn und Dauer
  • Arbeitsort
  • Kategorie oder Berufsgruppe
  • Gehalt
  • Urlaub
  • Kündigungsfristen
  • Tarifvertrag (falls zutreffend)

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat folgende Aufgaben:

  • Eine Kopie des Arbeitsvertrags an den Arbeitnehmer aushändigen.
  • Eine Basiskopie an die Arbeitnehmervertretung zur Unterschrift übermitteln.
  • Die Einstellung dem zuständigen
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Arbeitsverträge, Sozialversicherung

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Arten von Arbeitsverträgen

1. Nach Arbeitstag:

  • Ganztags: Wenn Sie 40 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Teilzeit: Wenn Sie weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

2. Nach Dauer:

  • Befristet: Wenn der Vertrag für eine bestimmte Zeit abgeschlossen wird.
  • Unbefristet: Wenn kein bestimmtes Enddatum festgelegt ist.

3. Praktikumsvertrag:

  • Ziel: Erwerb von Berufserfahrung, die den absolvierten Studien entspricht.
  • Dauer: Nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als 2 Jahre.
  • Vergütung: Nicht weniger als 60 % im ersten Vertragsjahr und 75 % im zweiten Jahr.

4. Ausbildungsvertrag:

  • Ziel: Erwerb der theoretischen und praktischen Ausbildung, die für eine Stelle erforderlich ist.
  • Dauer: Nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als 2 Jahre.
  • Vergütung: Im Verhältnis zur
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