Arbeitsleistung und Treuepflicht im Arbeitsrecht
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Wenn ein Arbeitnehmer eingestellt wird, verpflichtet er sich, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen und diese Arbeit im Einklang mit dem vertraglichen Grundsatz von Treu und Glauben zu leisten. Die erste Pflicht ist die Leistung, die zweite die vertragliche Treuepflicht (Treu und Glauben).
Pflicht zur Arbeitsleistung
Die grundlegende Aufgabe des Arbeitnehmers ist die Einhaltung der spezifischen Verpflichtungen seines Jobs, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben und Sorgfalt.
Mangelnde Arbeitsleistung kann zu disziplinarischen Maßnahmen oder zur Entlassung führen.
Ziele der Leistungsfestlegung
Das Ziel der Festlegung von Leistungszielen ist zweifach:
- Einerseits wird ein Mindestmaß an Leistung gefordert, dessen Unterschreitung eine Vertragsverletzung