Sonderverträge im Arbeitsrecht: Regeln und Pflichten
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Einheit IV: Sonderverträge im Arbeitsrecht
Der Lehrvertrag
Ein Lehrvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Lehrling verpflichtet, einem Arbeitgeber Dienste zu leisten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber, den Lehrling – entweder selbst oder durch andere – praktisch in einem Beruf, einem Handwerk oder einer Tätigkeit über einen bestimmten Zeitraum zu unterweisen und ein Gehalt zu zahlen. Der Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden; andernfalls gilt das Arbeitsverhältnis als regulärer Arbeitsvertrag unter den Regeln einer dreifach verlängerten Vertragslaufzeit. Die Pflichten des Lehrlings sind:
- a) Den Dienst persönlich und sorgfältig zu leisten und die Arbeit innerhalb der Grenzen der vereinbarten Befehle, Anweisungen