Arbeitsverträge, Sozialversicherung
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Arten von Arbeitsverträgen
1. Nach Arbeitstag:
- Ganztags: Wenn Sie 40 Stunden pro Woche arbeiten.
- Teilzeit: Wenn Sie weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten.
2. Nach Dauer:
- Befristet: Wenn der Vertrag für eine bestimmte Zeit abgeschlossen wird.
- Unbefristet: Wenn kein bestimmtes Enddatum festgelegt ist.
3. Praktikumsvertrag:
- Ziel: Erwerb von Berufserfahrung, die den absolvierten Studien entspricht.
- Dauer: Nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als 2 Jahre.
- Vergütung: Nicht weniger als 60 % im ersten Vertragsjahr und 75 % im zweiten Jahr.
4. Ausbildungsvertrag:
- Ziel: Erwerb der theoretischen und praktischen Ausbildung, die für eine Stelle erforderlich ist.
- Dauer: Nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als 2 Jahre.
- Vergütung: Im Verhältnis zur