Grundlagen des Arbeitsrechts: Akteure und Verträge
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Die Subjekte des Arbeitsrechts
- Die zentralen Themen des Arbeitsrechts betreffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Maße, wie das Arbeitsrecht an Bedeutung gewonnen hat, sind Berufsverbände in diese Beziehungen eingetreten. Sie vertreten die Interessen der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer, beteiligen sich an der Realisierung von Tarifverträgen und der Beilegung von Streitigkeiten. Viele betrachten auch den Staat als Subjekt des Arbeitsrechts, etwa durch die Tätigkeit von Rechnungsprüfern.
- A) Der Arbeitnehmer: Der Arbeiter ist eine abhängige Person, die von ihrer Freiheit Gebrauch macht, ihre Arbeitsfähigkeit in den Dienst eines Arbeitgebers zu stellen, wodurch eine rechtsverbindliche Abhängigkeit entsteht. Dies bedeutet, dass eine Tätigkeit