Mobilität und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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Funktionelle Mobilität der Arbeitnehmer
Die funktionelle Mobilität der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeit zu verrichten, die beim Eintritt in das Unternehmen vereinbart wurde. So kann der Arbeitgeber einseitig ändern, welche Aufgaben der Mitarbeiter wie üblich durchführt.
Einzelversetzung
Im Falle einer Einzelversetzung kann der Arbeitnehmer die folgenden Beschlüsse fassen:
a) Den Transfer akzeptieren: Das Unternehmen muss die Kosten des Arbeitnehmers und seiner Familie übernehmen.
b) Den Vertrag kündigen: Er ist berechtigt, eine Abfindung von 20 Tagen des Gehalts pro Jahr zu erhalten, wobei Zeiträume unter einem Jahr anteilig berechnet werden, bis zu einem Höchstbetrag von 12 Monatsgehältern.
c) Vor das Arbeitsgericht gehen: Unbeschadet... Weiterlesen "Mobilität und Beendigung von Arbeitsverhältnissen" »