Spanisches Abhängigkeitsgesetz: Grade, Bewertung & Leistungen
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Definition und Rechtsrahmen der Abhängigkeit (Ley 39/2006)
Definition der Abhängigkeit
Der Europarat definiert Abhängigkeit als „die Notwendigkeit einer wichtigen Beihilfe oder Unterstützung für die Aktivitäten des täglichen Lebens“ oder genauer als „einen Zustand, in dem sich Menschen aufgrund des Fehlens oder Verlusts körperlicher, geistiger oder intellektueller Fähigkeiten befinden und Hilfe oder Unterstützung zur Durchführung wichtiger Handlungen des täglichen Lebens benötigen, insbesondere im Bereich der persönlichen Pflege.“
Diese Definition basiert auf drei Faktoren:
- Das Vorliegen eines körperlichen, geistigen oder intellektuellen Rückgangs bestimmter Fähigkeiten der Person.
- Die Unfähigkeit der Person, die Aktivitäten