Das Recht auf Gesundheitsschutz: Förderung und Rehabilitation
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Artikel 19, Nr. 9: Recht auf Gesundheitsschutz
Artikel 19, Absatz 2, Nummer 9 gewährleistet den Schutz des freien und gleichberechtigten Zugangs zu Maßnahmen der Gesundheitsförderung, des Gesundheitsschutzes, der Wiederherstellung der Gesundheit sowie der Rehabilitation des Einzelnen. Dies umfasst folgende Aspekte:
a) Förderung der Gesundheit
Der Staat erfüllt diese Verpflichtung durch präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität. Dies ist nicht nur eine Aufgabe des öffentlichen Sektors, sondern soll auch unter Beteiligung des Privatsektors durch staatlich geförderte Richtlinien umgesetzt werden. Ein Beispiel ist der vom Gesundheitsministerium im Jahr 2004 eingeführte Plan „Healthy Living Plan of the State of Chile“.... Weiterlesen "Das Recht auf Gesundheitsschutz: Förderung und Rehabilitation" »