Umfassender Leitfaden zu Sozialversicherungsleistungen und Ansprüchen
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
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Bleibende Invalidität und ihre Grade
Bleibende Invalidität liegt vor, wenn nach vorgeschriebener Behandlung eine schwere medizinische, anatomische oder funktionelle Minderung festgestellt wird, die objektiv bestimmt werden kann und voraussichtlich die endgültige Arbeitsfähigkeit reduziert oder aufhebt.
Grade der bleibenden Invalidität:
- Partielle Invalidität: Die Minderung der normalen Leistung des Arbeitnehmers im üblichen Beruf beträgt nicht weniger als 33 %. Die grundlegenden Aufgaben können weiterhin ausgeführt werden.
- Totale Invalidität: Unfähigkeit, alle grundlegenden Aufgaben der üblichen beruflichen Tätigkeit nachzugehen, wobei jedoch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann.
- Absolute Invalidität: Der Mitarbeiter ist für