Arbeitsunfälle: Meldepflicht, Untersuchung und statistische Kennzahlen
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Meldepflicht von Arbeitsunfällen: Gesetzliche Grundlagen
Gemäß Artikel 23 des Gesetzes über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist der Arbeitgeber verpflichtet, der zuständigen Behörde Verletzungen mitzuteilen, die Arbeitnehmer im Dienst infolge ihrer Tätigkeit erleiden. Dies erfolgt in Form eines schriftlichen Unfallberichts, der eine Reihe relevanter Daten enthält.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle nach Art
Welche Unfälle müssen gemeldet werden? Die Meldepflicht richtet sich nach der Art des Unfalls:
- Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen: Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, d. h. mit einer Abwesenheit von der Arbeit von mindestens einem Tag (ohne den Tag der Beendigung).
- Betriebsunfälle ohne Ausfalltage