Organspende, Fortpflanzung und Stammzellen
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Organspende und Transplantation
Eine Organspende ist die Entnahme eines erkrankten Organs oder Gewebes, das das Leben einer Person, des sogenannten Empfängers, gefährdet, und dessen Ersatz durch ein anderes, das ordnungsgemäß funktioniert. Der Spender ist in der Regel eine hirntote Person, deren Herzschlag künstlich aufrechterhalten wird. Es kann aber auch eine lebende Person sein.
Spanische Gesetzgebung zur Organspende
- Definition des Hirntods als wissenschaftliches, rechtliches und ethisches Konzept.
- Respekt vor dem Willen des Verstorbenen, ob er spenden möchte oder nicht.
- Die Diagnose des Todes wird von einem Ärzteteam gestellt, das unabhängig vom Transplantationsteam ist.
- Die Spende erfolgt altruistisch und darf nicht kommerzialisiert