Verfahren zur Erlangung der Autonomie in Spanien: Art. 146 & 151
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Institutionelle Aspekte der Autonomie in Spanien
Die spanische Verfassung regelt die Erstellung der Autonomiestatute. Die Autonomen Gemeinschaften haben die Möglichkeit, den Weg nach Artikel 143 der Verfassung zu wählen, der zur Ausarbeitung eines Statuts führt, das dem Verfahren nach Artikel 146 folgt. Obwohl einige Gemeinschaften ursprünglich nicht das anspruchsvollere Verfahren nach Artikel 151 gewählt haben, wurde das Gesetz später gemäß Artikel 151 Absatz 2 entwickelt. Diese beiden Verfahren unterscheiden sich erheblich:
Verfahren nach Art. 146: Autonomiestatute für Regionen
Ausarbeitung des Statuts
Der Entwurf des Statuts wird von einer Versammlung ausgearbeitet, die sich aus den Abgeordneten und Senatoren der Cortes Generales (des