Grundlegende Menschenrechte: Universalität, Unveräußerlichkeit & Generationen
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Grundlegende Prinzipien der Menschenrechte
Universalität: Menschenrechte gelten für alle Menschen gleichermaßen, ohne Ausnahme. Die Anerkennung dieser Rechte ist entscheidend, auch wenn ihre vollständige Umsetzung noch nicht erreicht ist.
Präferenz: Bei Konflikten zwischen Rechten muss eine sorgfältige Abwägung erfolgen, wobei die Rechte anderer nicht verletzt werden dürfen.
Unverjährbarkeit: Menschenrechte sind zeitlos und gelten immer. Sie haben keine Grenzen, auch wenn es manchmal notwendig ist, bestimmte Rechte einzuschränken, um andere zu schützen.
Unveräußerlichkeit: Menschenrechte können nicht an andere übertragen werden. Sie sind unteilbar und nicht verhandelbar, da sie allen Menschen gleichermaßen zustehen.