Wettbewerbsrecht und Kriminalität: Eine Analyse der Konkurrenz von Straftaten
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Wettbewerbsrecht und Kriminalität
1. Einheit und mehrere Straftaten (Kombination von Straftaten)
Es kommt vor, dass eine oder mehrere Personen durch eine oder mehrere Handlungen zwei oder mehr Straftaten begehen, die zusammen im selben Prozess bewertet werden können. Für diese Fälle enthält das Strafgesetzbuch Bestimmungen mit Regeln, die zu befolgen sind (Art. 73 bis 78). Artikel 8 behandelt Fälle, in denen eine Straftat unter verschiedene gesetzliche Bestimmungen fällt und scheinbar gleichzeitig strafverfolgt werden kann, aber tatsächlich nur eine Anwendung findet (Art. 73 ff.). Die Konkurrenz von Straftaten wird traditionell als Wettbewerbsrecht bezeichnet, während Art. 8 nur eine Teilreflexion des sogenannten Wettbewerbsrechts darstellt.... Weiterlesen "Wettbewerbsrecht und Kriminalität: Eine Analyse der Konkurrenz von Straftaten" »