Grundrechte & Verfahrensgarantien: Verfassung von Cádiz 1812
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Verfahrensgarantien in der Rechtspflege
Es gibt keinen expliziten Grundrechtekatalog. Ein Großteil der verfahrensrechtlichen Garantien findet sich im Bereich der Rechtspflege.
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 306)
Artikel 306 besagt sinngemäß: „Kein Spanier darf in seinem Haus durchsucht werden, außer in den vom Gesetz festgelegten Fällen zur Sicherheit und guten Ordnung.“ Dies spiegelt klar das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wider.
Mögliche Einführung der Jury (Art. 307)
Artikel 307 enthält eine zukunftsweisende Klausel bezüglich der Jury. Er erwähnt die Möglichkeit, dass die Gerichte zukünftig eine Unterscheidung zwischen Tatsachen- und Rechtsrichtern für sinnvoll erachten könnten: „Wenn die Gerichte im Laufe
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