Strafprozessuale Maßnahmen: Untersuchungen und Prävention
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A) Untersuchungen
Untersuchungen: Vereinbarte Maßnahmen von Amts wegen oder auf Antrag während der Forschungsphase, die auf die Feststellung der Existenz oder Nichtexistenz eines Vergehens und dessen mögliche Zuordnung zu Personen abzielen. Öffentlichkeitsanforderungen und deren mündliche Wirksamkeit reichen nicht aus, um die Unschuldsvermutung zu zerstören, wenn sie in der mündlichen Verhandlung in Bezug auf diese Anforderungen nicht reproduziert werden können.
Klassen der Untersuchungen:
- Restriktive Maßnahmen der Grundrechte: Einreise- und Ausgangsbeschränkungen, Beschlagnahme von Büchern und Papieren, Zurückhaltung der Post- und Telegrafenkorrespondenz, Intervention bei Telefongesprächen, Observationen an öffentlichen Plätzen.