Das Ius Puniendi und das Legalitätsprinzip im Strafrecht
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Lektion 7: Das Ius Puniendi und seine Grenzen
Das Recht des Staates zur Bestrafung (Ius Puniendi)
Von nun an werden wir uns mit dem „ius puniendi“ befassen, dem Recht des Staates zu bestrafen. Dieses Recht wurde traditionell bestimmten Mächten zugeschrieben, die es mit absoluter Gewalt ausübten. Das Problem dabei war der Mangel an Diskretion und der Missbrauch dieser Macht.
Formale und materielle Grenzen des Ius Puniendi
Heute wird auf dieser Basis diskutiert, ob das „ius puniendi“ ein Recht oder eine Macht ist: Übt der Staat dieses „ius puniendi“ aus, weil es ein Attribut der Souveränität ist oder weil es ihm ein Recht verleiht?
Das „ius puniendi“ hat zwei Erscheinungsformen:
- Die Fähigkeit zur Rechtsetzung.
- Die Fähigkeit zur