Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verträgen
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Ineffizienz von Verträgen
Ein Vertrag ist ineffizient, wenn er keine rechtlichen Wirkungen entfaltet oder voraussichtlich keine entfalten wird, d.h. keine Pflichten begründet.
Nichtige Verträge
Sie sind solche, die in keinem Fall Anlass zu einer Verpflichtung geben, auch wenn es den Anschein hat. Sie begründen keine Verpflichtungen. Die Unwirksamkeit eines nichtigen Vertrags ist absolut.
Annahmen:
- Beim Abschluss des Vertrags fehlt eines der wesentlichen Elemente.
- Der Vertrag wurde unter Missachtung der zwingenden gesetzlichen Vorschriften geschlossen.
Anfechtbare Verträge
Es handelt sich um einen ursprünglich wirksam geschlossenen Vertrag, der Verpflichtungen begründet, aber wahrscheinlich von einer Partei angefochten werden kann. Wird der Vertrag
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