Verlust und Wiedererlangung der spanischen Staatsangehörigkeit
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 5,73 KB
Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit
Die spanische Staatsangehörigkeit ist nicht unveränderlich, sie kann sich ändern. Artikel 11.1 der spanischen Verfassung (EG) besagt, dass die spanische Staatsangehörigkeit erworben, beibehalten und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verloren werden kann.
Auch Spanier mit ursprünglicher Staatsangehörigkeit können diese verlieren (Artikel 11.2 EG).
Freiwilliger Verlust (Art. 24 CC)
Es gibt zwei Fälle zu unterscheiden:
Stillschweigender Verlust (Art. 24.1 CC)
Dieser Verlust tritt aufgrund bestimmter Bedingungen ein, ohne dass die Person aktiv ihren Verlust wünscht. Voraussetzungen:
- Volljährigkeit oder Emanzipation
- Gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland
- Entweder ausschließliche Nutzung einer ausländischen