Verwaltung von Lieferverträgen und Dienstleistungen
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Durchführung des Auftrags-Management-Dienstleistungen
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers:
- Gewährleistung der vereinbarten Service-Kontinuität und des Nutzungsrechts unter den festgelegten Bedingungen und gegen Zahlung der vereinbarten Entgelte.
- Erteilung von Weisungen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Dienstleistung.
- Kompensation von Schäden an Dritten, die durch die Durchführung der Dienstleistung entstehen, außer bei Schäden, die durch die Verwaltung verursacht wurden.
Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung:
Es gilt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit in Bezug auf Unternehmen der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Gemeinschaft, die das Abkommen über das öffentliche... Weiterlesen "Verwaltung von Lieferverträgen und Dienstleistungen" »