Das Rechtsgeschäft im römischen Recht: Grundlagen und Unwirksamkeit
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Das Rechtsgeschäft im römischen Recht
Definition und Arten
Als Schritt in der Untersuchung des Rechtsgeschäfts müssen wir zwei Konzepte klären: die rechtliche Tatsache und die Rechtsfolgen. Eine rechtliche Tatsache ist jedes Ereignis, das rechtliche Wirkungen hervorruft. Die rechtliche Tatsache kann unfreiwillig oder freiwillig sein. Eine unfreiwillige rechtliche Tatsache tritt unabhängig vom Willen des Subjekts ein, wie z. B. Geburt oder Tod einer Person. Eine freiwillige rechtliche Tatsache ist ein Ereignis, das die Beteiligung des Subjekts erfordert und als Rechtsakt bezeichnet wird. Rechtsakte wiederum können rechtmäßig oder widerrechtlich sein. Ein rechtmäßiges Handeln steht im Einklang mit den Gesetzen, während ein widerrechtliches... Weiterlesen "Das Rechtsgeschäft im römischen Recht: Grundlagen und Unwirksamkeit" »