Haftung und Rechte der Partner in Gesellschaften: SEO-Optimierte Übersicht
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Haftung für Schulden und Partnerrechte
Haftung der Partner
- Die Haftung ist persönlich und unbeschränkt (Partner haften für alle Waren).
- Es handelt sich um eine Haftung für fremdes Verschulden oder eine Haftung zweiten Grades. Die Waren der Partner können nur nach der vollständigen Auflösung der Gesellschaft zur Ausführung herangezogen werden.
- Die Partner haften (alle).
Rechte des Partners
- Recht auf Teilnahme an der Verteilung der Erträge und des Eigenkapitals durch die Abrechnung.
- Vorzugsrecht bei der Schaffung neuer Unternehmungen oder neuer Voraktionen.
- Recht auf Teilnahme und Stimmabgabe bei der Hauptversammlung sowie das Recht, Beschlüsse anzufechten.
- Recht auf Information.
Organe des Vorstandes (Officers)
Sofern in der Satzung nichts anderes... Weiterlesen "Haftung und Rechte der Partner in Gesellschaften: SEO-Optimierte Übersicht" »