Grundlagen des Rechts: Öffentliches Recht, Privatrecht und Prinzipien
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Grundlagen des Rechts
Das Recht gliedert sich grundsätzlich in zwei Hauptbereiche: das Öffentliche Recht und das Privatrecht.
Öffentliches Recht
Das Öffentliche Recht regelt die Beziehungen, in denen der Staat oder andere öffentliche Körperschaften als Hoheitsträger auftreten. Es ist durch ein Über-/Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet, bei dem der Staat über den Individuen steht. Zu seinen wichtigsten Zweigen gehören:
Verwaltungsrecht
Es befasst sich mit der Organisation und Funktionsweise der öffentlichen Verwaltungen sowie deren Beziehungen zu den Einzelpersonen.
Steuerrecht
Sein Hauptziel ist die Finanzierung des Staates durch die Erhebung von Steuern und Abgaben.
Prozessrecht
Dieses Rechtsgebiet regelt die Organisation und die Aufgaben