Mexikanisches Arbeitsrecht: Grundprinzipien
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Bundesanstalt für Arbeit
ERSTER TITEL: Allgemeine Grundsätze
Artikel 1: Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt in der gesamten Republik und regelt die Arbeitsbeziehungen im Sinne von Artikel 123, Buchstabe A der Verfassung.
Artikel 2: Gleichgewicht und soziale Gerechtigkeit
Die Arbeitsvorschriften zielen darauf ab, das Gleichgewicht und die soziale Gerechtigkeit in den Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu wahren.
Artikel 3: Arbeit als Recht und Pflicht
Arbeit ist ein Recht und eine gesellschaftliche Pflicht. Sie ist ein Gegenstand des Handels, der die Achtung der Freiheiten und der Würde der Ausführenden erfordert und unter Bedingungen erfolgen sollte, die Leben, Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard für Arbeitnehmer... Weiterlesen "Mexikanisches Arbeitsrecht: Grundprinzipien" »