Grundlegende Bestimmungen der Verfassung: Staat, Rechte und Souveränität
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Artikel 1: Grundrechte, Familie und Gemeinwohl
Artikel 1: Die Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Die Familie ist die grundlegende Einheit der Gesellschaft. Der Staat anerkennt und schützt die intermediären Gruppen, durch die die Gesellschaft organisiert und strukturiert ist, und garantiert ihnen eine angemessene Autonomie zur Erfüllung ihrer spezifischen Zwecke.
Der Staat dient dem Einzelnen, und sein Zweck ist das Gemeinwohl. Er soll die sozialen Bedingungen fördern, die jedem Mitglied der nationalen Gemeinschaft eine größere spirituelle und materielle Entfaltung ermöglichen, unter voller Achtung der in dieser Verfassung verankerten Rechte und Garantien.
Es ist die Pflicht des Staates, die nationale Sicherheit... Weiterlesen "Grundlegende Bestimmungen der Verfassung: Staat, Rechte und Souveränität" »