Menschenrechte: Definition, Merkmale und Generationen
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Menschenrechte
Die grundlegenden rechtlichen oder moralischen Grundsätze und Freiheiten, die jedem Menschen zustehen. Dazu gehören das Recht auf Leben und Freiheit, die Freiheit der Gedanken- und Meinungsäußerung und die Gleichheit vor dem Gesetz.
Merkmale der Menschenrechte
- Inhärent: Sie gehören den Menschen, nur weil sie menschlich sind. Menschenrechte sind jedem Individuum inhärent (angeboren).
- Universell: Sie gelten für alle Menschen, unabhängig von Rasse, Geschlecht oder Religion. Wir alle sind frei geboren und gleich an Würde und Rechten.
- Unveräußerlich: Die Menschenrechte dürfen nicht genommen werden; niemand hat das Recht, eine andere Person ihrer Rechte zu berauben. Menschen haben diese Rechte, auch wenn die Gesetze ihres Landes