DS 54: Leitfaden für den Sicherheitsausschuss (CPHyS)
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
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DS 54: Vorschriften für den Sicherheitsausschuss (CPHyS)
Die Richtlinie DS 54 regelt die Errichtung und den Betrieb von gemeinsamen Ausschüssen für Hygiene und Sicherheit (CPHyS).
Anwendungsbereich
Der Ausschuss ist in Unternehmen, Betrieben, Zweigniederlassungen oder Agenturen mit mehr als 25 Beschäftigten verpflichtend. Er setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen. Seine Entscheidungen sind für das Unternehmen bindend.
Aufgaben und Zuständigkeiten
- Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bei mehr als 25 Beschäftigten.
- Klärung von Streitigkeiten durch die Arbeitsinspektion.
- Kann als Gemeinsamer Ständiger Ausschuss des Unternehmens fungieren.
Zusammensetzung und Wahl
- Struktur: 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter (jeweils