UVP und SUP: Zweck und rechtlicher Rahmen
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1.4. UVP: Präventive Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein präventives Verfahren, das dazu dient, den Projektentwickler über die potenziellen Umweltauswirkungen eines Vorhabens zu informieren. Es handelt sich um eine klare Vorsichtsmaßnahme sowie ein korrigierendes Verfahren für die Planung, das darauf abzielt, negative Auswirkungen auf die Umwelt zu mildern.
Die UVP unterstützt die Entscheidungsfindung und definiert Abhilfemaßnahmen, um ökologische Veränderungen zu mindern, auszugleichen oder zu verhindern. Im staatlichen Kontext dient sie dazu, die Regierung über die Folgen politischer Maßnahmen und Entscheidungen zu informieren.
Strategische Umweltprüfung (SUP)
Die Strategische Umweltprüfung
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