Spaniens Weg zur Demokratie: Schlüsselereignisse & Europäische Integration

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Manifest des Münchner Kongresses (Juni 1962)

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Manifest des Vierten Münchner Kongresses im Juni 1962. Eine von einer spanischen Delegation eingebrachte Resolution wurde einstimmig angenommen, die fünf Voraussetzungen festlegte, die Spanien für die Integration in ein demokratisches Europa erfüllen musste. Kurz gesagt, es wurden folgende Forderungen gestellt:

  • Schaffung von Institutionen, die den Willen des Volkes repräsentieren.
  • Gewährleistung individueller und kollektiver Freiheiten.
  • Anerkennung der natürlichen Gemeinschaften (nicht im Text dargestellt).
  • Vereinigungsfreiheit.
  • Meinungsfreiheit.
  • Organisationsfreiheit für politische Parteien.

Die Europäische Bewegung

Die Europäische Bewegung begann 1948 mit einem Treffen in Den Haag (Niederlande) unter der Leitung von Persönlichkeiten wie Churchill, Leon Blum, Spaak und De Gasperi (jeweils britische, französische, belgische und italienische Politiker). Es entstand die Idee der Schaffung einer politischen und verfassungsrechtlichen Europäischen Union, obwohl die nationalen Gefühle zunächst dazu führten, dass die Ziele auf die wirtschaftliche Integration beschränkt blieben. Im Jahr 1962 war die Bewegung noch aktiv und feierte ihren vierten Kongress in München.

Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte

Diese Konvention trat 1953 in Kraft und dient dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Ihr Vorbild ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet wurde.

Europäische Sozialcharta

Die Europäische Sozialcharta wurde im Oktober 1961 in Turin vom Europarat unterzeichnet. Der Europarat wurde im Mai 1949 in London zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts der Mitgliedstaaten gegründet. Die Charta regelt unter anderem Arbeitnehmerrechte, das Recht auf einen existenzsichernden Lohn, faire Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit.

Ernennung von Don Juan Carlos zum König (1969)

Dieser Text ist ein Auszug aus Francos Vorschlag an die Cortes vom 22. Juli 1969, Prinz Juan Carlos zum König zu ernennen, veröffentlicht im Amtsblatt. Er bezieht sich auf den Grundsatz VII der Grundprinzipien der Nationalen Bewegung, der die Monarchie als politische Form des spanischen Staates festlegte, mit Merkmalen wie katholischer Tradition, sozialer Ausrichtung und Repräsentation. Franco entscheidet demnach, dass die Zeit gekommen ist, dem Parlament Prinz Juan Carlos von Bourbon vorzuschlagen, damit dieser die Nachfolge als König antreten kann, und begründet diese Entscheidung. Artikel 1 stellt klar, dass die Nachfolge bei einer Vakanz an der Spitze des Staates eintreten wird.

Die spanischen Cortes (Gerichte des Königreichs)

Die Cortes wurden in Franco-Spanien durch ein Gesetz geschaffen, das ihnen eine beratende Rolle zuwies. Ihre Repräsentation war begrenzt, da ihre Mitglieder direkt oder indirekt von der Macht ernannt wurden.

Don Juan Carlos I. von Bourbon

Don Juan Carlos von Bourbon und Bourbon, der heutige König von Spanien, wurde 1938 in Rom geboren. Er ist der Sohn von Don Juan und María de las Mercedes de Borbón und Enkel von König Alfons XIII. Ab 1948 wurde er in Spanien in Militärakademien und an der Universität ausgebildet. 1962 heiratete er Prinzessin Sofia von Griechenland. Er akzeptierte die Ernennung zum Staatsoberhaupt, um den Titel des Königs zu erben. Als solcher wurde er am 22. November 1975 gekrönt und spielte eine Schlüsselrolle im Übergang von der Diktatur zur Demokratie und somit beim Übergang von einer traditionellen Monarchie zu einem modernen Verfassungsmodell.

Die traditionelle, katholische und repräsentative Monarchie

Franco wollte keine neue, absolute oder konstitutionelle Monarchie einführen, sondern eine „traditionelle, katholische und repräsentative“ Monarchie, wie diese Konzepte in den Gesetzen und Prinzipien der Bewegung verstanden wurden.

Die Nationale Bewegung

Die Nationale Bewegung war die spanische Falange, eine faschistische politische Partei, die 1933 von José Antonio Primo de Rivera gegründet wurde. Unter Franco wurde sie untergraben und innerhalb der sogenannten Nationalen Bewegung verwässert, die verschiedene „Familien“ (Karlisten, JONS, Sektoren der CEDA, Monarchisten) beherbergte, die den Militärputsch gegen die Republik unterstützt hatten. Die Nationale Bewegung stellte dem Regime Kader zur Verfügung, versuchte, die Massen zu formen und zu indoktrinieren, und umfasste andere Institutionen wie die Vertikale Gewerkschaft, die Frauenabteilung und die Jugendfront.

Die Moncloa-Pakte (Oktober 1977)

Dieser Text ist ein Fragment der Moncloa-Pakte, die am 9. Oktober 1977 zwischen der spanischen Regierung und den demokratischen Parteien geschlossen wurden. Darin wurde ein Aktionsprogramm zur Umstrukturierung und Reform der Wirtschaft sowie ein politisches und rechtliches Programm vereinbart. Der Text spiegelt die Aspekte der Wirtschaftsreform wider:

  • Steuerreform
  • Kontrolle der öffentlichen Ausgaben
  • Soziale Sicherheit
  • Bildungsprogramm
  • Zugang zu Wohnraum
  • Arbeitsbeziehungen
  • Finanzreform
  • Modernisierung der Landwirtschaft und der Status öffentlicher Unternehmen

Kontrolle der öffentlichen Ausgaben

Dies umfasst Maßnahmen, die Regierungen ergreifen, um die Inflation und das Defizit zu senken. In diesem Fall wurden neben anderen Maßnahmen Lohnzurückhaltung ausgehandelt, die Peseta wurde stark abgewertet und neue Steuern eingeführt, die das Kapital und höhere Einkommen betrafen, wie die besondere Lohnsteuer oder Einkommensteuer.

Reform des Finanzsystems

Sie führte eine Kontrolle durch die Regierung und die Bank von Spanien ein, um die Liquidität und Solvenz der Banken und Sparkassen zu gewährleisten und Bankenpleiten sowie Kapitalflucht ins Ausland zu vermeiden.

Manifest der Demokratischen Junta Spaniens (Juni 1974)

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Manifest der Demokratischen Junta Spaniens, das am 29. Juni 1974 in Paris der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Eine provisorische Regierung sollte den Bruch mit der Vergangenheit unter einem demokratischen Programm vollziehen, das Folgendes umfasste:

  • Amnestie für politische Straftaten oder Gefangene.
  • Legalisierung aller politischen Parteien.
  • Freiheiten und Rechte (Gewerkschaftsfreiheit, Streikrecht, Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit).
  • Unabhängigkeit und Einheit der Justiz.
  • Politische Neutralität der Streitkräfte.
  • Anerkennung der politischen Persönlichkeit der historischen Gemeinschaften und in anderen Bereichen ihrer Wahl.
  • Trennung von Kirche und Staat.
  • Ein Referendum zur Entscheidung über die Staatsform.
  • Integration Spaniens in Europa.

Im vorliegenden Fall betrifft dies die Aufhebung der Franco-Gesetze, die politische Straftaten etablierten, und somit die Freilassung derer, die dafür inhaftiert waren.

Europäische Gemeinschaften

Bezieht sich auf die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), aus der Spanien, obwohl sie aus dem Vertrag von Rom von 1957 hervorging, aufgrund fehlender demokratischer politischer Institutionen ausgeschlossen war.

Die spanische Verfassung von 1978

Der Text ist eine Auswahl von Artikeln der Verfassung von 1978, die am 31. Oktober 1978 vom Parlament verabschiedet und am 29. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Sie behandelt folgende Fragen:

  • Die nationale Einheit steht der Anerkennung der Autonomie der Nationalitäten und Regionen nicht entgegen (Art. 2).
  • Obwohl die Bedeutung der katholischen Kirche zum Ausdruck kommt, bleibt der Staat von jeder Konfession weit entfernt (Art. 16).
  • Es wird eine Pflicht zur Arbeit und das Recht auf Arbeit für Spanier festgelegt (Art. 36).
  • Der König ist das Staatsoberhaupt, und seine Person ist unverletzlich und unterliegt keiner Haftung (Art. 56).
  • Die Krone ist im Haus der Bourbonen in der Reihenfolge der Erstgeburt erblich, wobei männliche Nachkommen weiblichen vorgezogen werden.
  • Die Cortes vertreten das spanische Volk und bestehen aus dem Kongress und dem Senat.

Unverletzlichkeit des Königs

Die Person des Königs ist unverletzlich, ein Privileg, bei dem der König für Handlungen, die er in Ausübung seiner Funktionen vornimmt, keiner strafrechtlichen Haftung unterliegt. Dieses Privileg befreit ihn von Verhaftung oder Inhaftierung, außer in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen. Er kann nicht ohne Genehmigung des zuständigen Gerichts von einem internationalen Tribunal verfolgt werden.

Die spanische Regierung hat jedoch das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert, wonach Straftaten, die dort verfolgt werden können, ohne Rücksicht auf die offizielle Position des Angeklagten (sei es als Staats- oder Regierungschef, Regierungs- oder Parlamentsmitglied, gewählter Vertreter oder Regierungsbeamter) verfolgt werden können. Diese Position befreit in keinem Fall von der Verfolgung und stellt keinen Grund für eine Herabsetzung des Strafmaßes dar. Aufgrund der allgemeinen Tendenz der Menschenrechte wäre der Internationale Strafgerichtshof für solche Verbrechen zuständig und könnte die Zuständigkeit für die Verurteilung des Königs bei Verbrechen in seinem Bereich übernehmen.

Unauflösliche Einheit der spanischen Nation

Die Einheit Spaniens wird gestärkt, um die Armee zu beruhigen, ist aber kompatibel mit der Anerkennung autonomer Gebietseinheiten als einen einheitlichen, aber komplexen Staat. Um den Forderungen der Nationalisten entgegenzukommen und gleichzeitig ein allgemeines Modell der Dezentralisierung und des Bundes zu vermeiden, wurden zwei verschiedene Konzepte verwendet: Nationalitäten und Regionen, um einen Statusunterschied zwischen den Gebieten zu schaffen, die Zugang zum autonomen Regime erhalten sollten.

Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche

Die spanische Regierung definiert sich offiziell nicht als eine bestimmte Konfession und ist daher nicht mehr katholisch als Staatsreligion, aber auch kein vollständig säkularer Staat, zumindest nicht im Sinne der Zweiten Republik. Die Verankerung der Kirche im Staat erfolgte mit spezifischem und ausschließlichem Bezug auf die katholische Kirche, die als einziges Bekenntnis aufgrund ihrer historischen Wurzeln und ihrer sozialen Prägung zitiert wird. Aus diesem Grund ist die Regierung zur Zusammenarbeit verpflichtet, zumindest mit der katholischen Kirche, wie es das Organische Gesetz 7/1980 über die Religionsfreiheit vorschreibt.