Notizen, Zusammenfassungen, Arbeiten, Prüfungen und Probleme für Ausbildung und Beschäftigung Beratung

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Aussetzung und Beendigung des Arbeitsvertrags

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Der Arbeitsvertrag ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Hier werden die Bedingungen für seine Aussetzung und Beendigung erläutert.

Gründe für die Aussetzung des Arbeitsvertrags

Der Arbeitsvertrag kann aus den folgenden, ordnungsgemäß dokumentierten Gründen ausgesetzt werden:

  • Gegenseitiges Einvernehmen der Parteien.
  • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers aufgrund von Krankheit (allgemein oder berufsbedingt) oder Unfall (Arbeits- oder Freizeitunfall).
  • Mutterschaft, Vaterschaft, Risiko während der Schwangerschaft oder Stillzeit eines Kindes unter 9 Monaten.
  • Adoption oder Pflegschaft von Kindern unter 6 Jahren oder von behinderten Kindern über 6 Jahren.
  • Ausübung eines öffentlichen Amtes.
  • Freiheitsentzug
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Mindeststandards wesentlicher Dienste bei Streiks

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Wartung von Diensten und die Festlegung von Mindeststandards für Dienstleistungen. Ausdrücklich wird das Recht auf Streik anerkannt; gleichzeitig besteht die Forderung nach der Aufrechterhaltung wesentlicher Gemeinschaftsdienste (Art. 28.2 CE). Diese essentiellen Dienste sind solche Tätigkeiten, die dazu bestimmt sind, verfassungsrechtlich geschützte Rechte oder Eigentum zu gewährleisten, ohne dabei Leben, Gesundheit, die Befriedigung der Grundbedürfnisse des Menschen, die Bewegungsfreiheit im ganzen Land, die öffentliche Sicherheit, Informationen etc. zu gefährden. Die Gewährleistung dieser wesentlichen Dienste soll Übel verhindern, die schlimmer wären als die von den Streikenden beabsichtigte Wirkung, falls deren Forderungen oder... Weiterlesen "Mindeststandards wesentlicher Dienste bei Streiks" »

Organisationsmodelle und Managementprozesse

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Organisationsmodelle

  • Linear oder hierarchisch: Basiert auf der Autorität des Vorgesetzten über seine Untergebenen.
    • Vorteile: Klarheit, Einfachheit, genau definierte Verantwortlichkeiten.
    • Nachteile: Undemokratisch, wenig Beziehung zwischen den Abteilungen, unspezialisierte Verwaltung.
  • Funktional: Alle unteren Ebenen sind miteinander verbunden und jeder ist ein Spezialist in seiner Funktion.
    • Vorteile: Fachwissen wird entwickelt, Aufträge kommen direkt von den Mitarbeitern und Spezialisten.
    • Nachteile: Potenzial für widersprüchliche Befehle.
  • Matrix: Kombiniert zwei Organisationsstrukturen, in der Regel Abteilungsfunktionen für die Produkte, Projekte, etc.
    • Vorteile: Flexible Struktur, da sie nach oben oder unten variieren kann.
    • Nachteile: Abteilungsstrukturen
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Berufsethik und Richtlinien für Sportlehrer (CONFEF/CREF)

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Artikel 5: Leitlinien für die Berufsausübung im Sportunterricht

Diese Leitlinien gelten für die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen des Systems CONFEF / CREF und die Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Sportunterricht:

  1. Engagement für die Gesundheit: Einsatz für die Erhaltung der Gesundheit von Individuen und Kollektiven, unter Berücksichtigung der physischen, intellektuellen, kulturellen und sozialen Dimensionen ihrer Tätigkeit.
  2. Fortbildung: Aktualisierung der technischen, wissenschaftlichen und moralischen Kenntnisse der im System CONFEF / CREF registrierten Fachkräfte.
  3. Transparenz: Transparenz in Maßnahmen und Entscheidungen, gesichert durch uneingeschränkten Zugang der Begünstigten und Empfänger zu Informationen bezüglich
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Änderungen des Arbeitsvertrags: Mobilität

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Änderungen des Arbeitsvertrags: Mobilität der Arbeitskräfte

Funktionale Mobilität

Der Arbeitnehmer führt andere als die vertraglich vereinbarten Aufgaben aus.

Merkmale:

  • Erfolgt ohne Beeinträchtigung der Würde des Arbeitnehmers.
  • Unter Wahrung der Ausbildung und beruflichen Entwicklung.
  • Weiterhin Anspruch auf das Gehalt der höheren Kategorie (falls zutreffend).

Arten funktionaler Mobilität (außerhalb der Berufsgruppe):

  • Funktionen einer höheren Besoldungsgruppe:
    • Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss (2. Grades).
    • Anspruch auf Gehalt der höheren Kategorie.
    • Möglichkeit der Beförderung nach 6 Monaten (1 Jahr) oder 8 Monaten (2 Jahre).
  • Funktionen einer niedrigeren Kategorie:
    • Muss aus technischen und organisatorischen Gründen gerechtfertigt sein.
    • Nur
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Spanisches Einwanderungsrecht: Visa, Aufenthalt und Kontrolle

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TEIL II: Einreisebedingungen und Status von Ausländern

Dieser Teil bezieht sich auf die Bedingungen für die Einreise nach Spanien, die erforderliche Dokumentation und den Status von Ausländern.

Erforderliche Visa für die Einreise nach Spanien

  • Transit-Visum: Berechtigt den Inhaber zur Durchreise.
  • Aufenthaltsvisum (Stay-Visum): Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten pro Semester.
  • Arbeits- und Aufenthaltsvisum (Work-Visa): Für Selbstständige oder abhängig Beschäftigte.
  • Studiengenehmigung: Für Kurse, Studien oder Forschungsarbeiten.
  • Residenzvisum: Berechtigt zum Leben in Spanien ohne Arbeitserlaubnis.

Ausländer, denen ein Visum oder eine Genehmigung für einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten erteilt wurde, erhalten einen Ausländerausweis... Weiterlesen "Spanisches Einwanderungsrecht: Visa, Aufenthalt und Kontrolle" »

Deutsches Arbeitsrecht: Arbeitszeiten, Verträge & Kündigung

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Arbeitszeitregelungen und Pausen

Reguläre Arbeitszeiten

  • Dauer: Maximal 40 Stunden pro Woche.
  • Tägliche Arbeitszeit: Nicht mehr als 9 Stunden.
  • Minderjährige in Ausbildung: Dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Mindestruhezeit zwischen Arbeitstagen: 12 Stunden.
  • Wöchentliche Mindestruhezeit: 1,5 Tage für Erwachsene und 2 Tage für Kinder.
  • Unregelmäßige Verteilung: Arbeitszeiten können unregelmäßig verteilt werden, mit mehr Stunden in manchen Wochen und weniger in anderen, solange der Durchschnitt 40 Stunden pro Woche nicht überschreitet.

Überstunden

Definition: Stunden, die über die im Vertrag festgelegte reguläre Arbeitszeit hinausgehen.

Vergütung: Überstunden können entweder bezahlt oder durch Freizeitausgleich kompensiert... Weiterlesen "Deutsches Arbeitsrecht: Arbeitszeiten, Verträge & Kündigung" »

Die Sozialprinzipien: Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohl

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Definition des Prinzips der Solidarität

Solidarität ist die Suche nach dem Wohl aller und jedes Einzelnen, sowohl in Bezug auf Rechts- und Wirtschaftsvorschriften als auch auf die Beziehungen zwischen den Menschen.

Solidarität: Moralische Tugend vs. Ordnendes Prinzip

Solidarität ist das ordnende Prinzip der sozialen Einrichtungen, um dem Gemeinwohl zu dienen und die Strukturen der Sünde zu überwinden, die aus Selbstsucht, Gier nach Macht und exklusivem Profit entstehen.

Solidarität ist kein vages Gefühl der Kompasion. Es ist die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl zu verpflichten, das allen und jedem dient. Denn wir sind alle füreinander verantwortlich.

Definition des Gemeinwohls

Das Gemeinwohl ist die Gesamtheit... Weiterlesen "Die Sozialprinzipien: Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohl" »

AV-Produktion: Arbeitszeit, Verträge und Leasing

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Arbeitszeitregelungen in Spanien

Die tägliche Arbeitszeit ist die Zeit, die Mitarbeiter für ihre Arbeit aufwenden. In Spanien sind hierfür zwischen 40 und 50 Stunden wöchentlich vorgesehen. Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen mindestens 12 Stunden liegen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, die in der Regel den Samstagnachmittag und den gesamten Sonntag umfasst. Soweit möglich und abhängig von den Produktionsbedürfnissen haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von 48 Stunden.

Der Arbeitstag für künstlerische Mitarbeiter liegt in der Regel zwischen 8 und 9 Uhr, für technisches Personal zwischen 10 und 12 Stunden. Diese allgemeinen Umstände... Weiterlesen "AV-Produktion: Arbeitszeit, Verträge und Leasing" »

Arbeitsverträge: Rechtliche Aspekte

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**Wer kann einstellen und wer kann eingestellt werden?**

Ein Unternehmer kann jede Person einstellen, die über 18 Jahre alt ist und die volle Rechtsfähigkeit besitzt.

Eingestellt werden kann jede Person, die über 16 Jahre alt ist und der nicht die Handlungsfähigkeit durch ein Gericht entzogen wurde.

Kinder unter 16 Jahren dürfen mit Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten und der zuständigen Behörde an öffentlichen Auftritten teilnehmen, solange ihre Teilnahme keine Gefahr für ihre physische und psychische Entwicklung darstellt.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen:

  • keine Nachtarbeit leisten (mindestens drei Stunden der täglichen Arbeitszeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr),
  • keine Überstunden leisten,
  • nicht in Positionen arbeiten,
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