Der Arbeitsvertrag: Grundlagen, Rechte und Pflichten
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Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag manifestiert den Willen der Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Er definiert die Vereinbarung, durch die der Arbeitnehmer Dienstleistungen unter der Leitung des Arbeitgebers erbringt. Arbeitnehmer sind Personen, die freiwillig ihre Arbeit unter der Leitung des Arbeitgebers verrichten. Arbeitgeber können natürliche oder juristische Personen sein. Natürliche Personen sind Einzelunternehmer; juristische Personen sind Gesellschaften verschiedener Art, zivil- oder handelsrechtliche Stiftungen.
Fähigkeit zum Abschluss von Arbeitsverträgen
Wer hat die Fähigkeit, Arbeitsverträge abzuschließen?
- Arbeitnehmer: Personen über 18 Jahren; Minderjährige unter 18 Jahren, die emanzipiert sind; Minderjährige über