Kündigung: Verfahren, Fristen und Abfindungsansprüche
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Maßnahmen bei Kündigung
Ist ein Arbeitnehmer mit einer Kündigung nicht einverstanden, kann er diese anfechten. Hierfür gilt eine Frist von 20 Werktagen nach Zugang der Kündigung.
Schlichtungsversuch (Acto de Conciliación)
Vor der Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ist ein Schlichtungsversuch bei der zuständigen Mediations-, Schieds- und Schlichtungsstelle (Servicio de Mediación, Arbitraje y Conciliación - SMAC) zwingend erforderlich. Ziel ist es, eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen.
Merkmale:
- Der Antrag auf Schlichtung muss vom Arbeitnehmer beim SMAC eingereicht werden.
- Die Frist für die Einreichung beträgt 20 Werktage (diese Frist hemmt die Klagefrist).
- Die Schlichtungsstelle lädt