Merkmale und Folgen des Gemeinen Rechts (Ius Commune)
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Merkmale des Gemeinen Rechts (Ius Commune)
- Es ist ein Gesetz, das von Juristen geschaffen wurde. Der Staat ist Teil der rechtmäßigen Etablierung.
- Das Gesetz wird an den Hochschulen entwickelt und gelehrt.
- Es werden juristische Werke geschaffen (Manifestation des Gesetzes).
- Dieses Recht beansprucht universelle Geltung; es strebt nicht nach lokaler, sondern nach universeller Anwendung.
- Das Gesetz schöpft seinen Inhalt aus dem Römischen Recht, dem Kirchenrecht und in geringerem Maße aus bestimmten lokalen Rechten, insbesondere in einigen Regionen, wie dem Feudalrecht in der Lombardei.
- Das Recht wurde im Zuständigkeitsbereich des Kaisers oder des Papstes begründet. Dies erklärt den Anspruch auf universelle Geltung: Da es nur einen Kaiser gab,