Gewerkschaften & Verbände im Arbeitsrecht: Artikel 356 ff.
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Gewerkschaften, Verbände und Konföderationen
Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, die gegründet wurde, um ihre Interessen zu studieren, zu verbessern und zu verteidigen.
Artikel 357
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben das Recht, Gewerkschaften ohne vorherige Genehmigung zu bilden.
Artikel 358
Niemand kann gezwungen werden, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht beizutreten.
Jede Bestimmung, die eine Vertragsstrafe für den Fall des Austritts aus der Gewerkschaft vorsieht oder in irgendeiner Weise gegen den vorstehenden Absatz verstößt, ist null und nichtig.
Artikel 359
Die Gewerkschaften haben das Recht, ihre Satzungen und Vorschriften auszuarbeiten, ihre Vertreter frei zu wählen, ihre Verwaltung und Tätigkeiten... Weiterlesen "Gewerkschaften & Verbände im Arbeitsrecht: Artikel 356 ff." »