Grundrechte von Kindern und Jugendlichen nach LOPNA
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Artikel 10: Grundlagen der LOPNA
Recht auf Überleben und Entwicklung
- Recht auf Leben: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Leben. Der Staat muss dieses Recht durch staatliche Maßnahmen gewährleisten, um das Überleben und die Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen sicherzustellen (Artikel 15, 41, 30 und 52).
- Recht auf Gesundheit und Gesundheitswesen: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit zu genießen. Sie haben Anspruch auf kostenlose Gesundheitsdienstleistungen in höchster Qualität, insbesondere zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation ihres Gesundheitszustandes.
- Recht auf einen angemessenen Lebensstandard: Alle Kinder und Jugendlichen haben