Karriere und Beschäftigung: Öffentlicher Dienst und private Vermittlung
Eingeordnet in Mathematik
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 9,88 KB
Definition: Arbeitslose
Als arbeitslos gilt eine Person, die:
- älter als 16 Jahre ist (und nicht im Ruhestand),
- arbeiten möchte,
- eine Beschäftigung sucht und diese nicht findet.
Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, liegt keine offizielle Arbeitslosigkeit vor. Ein Beispiel hierfür ist der Fall, wenn jemand freiwillig das Unternehmen verlässt (freiwillige Kündigung).
Beamte und Öffentlicher Dienst
Beamte sind Personen, die für die öffentliche Verwaltung arbeiten und typische Aufgaben des Staates wahrnehmen (z. B. Polizei, Feuerwehr, Regierung, Justiz, Lehrer).
Beamte unterliegen besonderen rechtlichen Regelungen, die sich von denen der normalen Arbeitnehmer unterscheiden. Der größte Vorteil ist die hohe Stabilität der Beschäftigung.... Weiterlesen "Karriere und Beschäftigung: Öffentlicher Dienst und private Vermittlung" »