Rechtsakte und ihre Mängel: Irrtum, Täuschung & mehr
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Rechtsakte und ihre Mängel
Rechtsakte sind Willenserklärungen, die darauf gerichtet sind, eine rechtliche Wirkung herbeizuführen – sei es die Begründung, Änderung oder Beendigung eines Rechtsverhältnisses. Sie können positiv (eine Handlung) oder negativ (eine Unterlassung) sein.
Klassifizierung von Rechtsakten
Einseitige vs. Zweiseitige Rechtsakte
- Einseitige Rechtsakte: Erfordern nur die Willenserklärung einer Person (z. B. Kündigung, Testament).
- Zweiseitige Rechtsakte: Erfordern die übereinstimmenden Willenserklärungen von zwei oder mehr Personen (z. B. Vertrag).
Rechtsakte unter Lebenden vs. von Todes wegen
- Rechtsakte unter Lebenden (inter vivos): Ihre Wirksamkeit ist nicht vom Tod der beteiligten Personen abhängig.
- Rechtsakte von Todes