Stellvertretung: Grundlagen und Vollmacht
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Direkte Stellvertretung: Voraussetzungen
Die direkte Stellvertretung erfordert das Vorliegen von drei grundlegenden Voraussetzungen:
- Handeln im fremden Namen (Contemplatio Domini): Der Vertreter muss erkennbar im Namen des Vertretenen gegenüber Dritten handeln. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung (z. B. durch Vorlage einer Vollmacht) oder durch schlüssiges Handeln geschehen, das nach Treu und Glauben und den Umständen darauf schließen lässt (z. B. wenn ein Angestellter für ein Unternehmen handelt).
- Handeln mit Vertretungsmacht: Der Vertreter benötigt die Befugnis, für den Vertretenen zu handeln. Diese Befugnis ergibt sich aus einer Vollmacht oder gesetzlicher Regelung.
- Handeln im Interesse des Vertretenen: Das Handeln des Vertreters