Notizen, Zusammenfassungen, Arbeiten, Prüfungen und Probleme für Rechtswissenschaft

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Rechtsstaat & Legalitätsprinzip: Europäischer Vergleich

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Der Liberale Rechtsstaat: Eine Einführung

Der liberale Rechtsstaat bezieht sich auf die Verwaltung, die gerichtliche Zuständigkeit und die Beziehung zu den Bürgern. In diesem Konzept wird eine legislative Regelung als primär angesehen, die Staaten dem Prinzip der Rechtmäßigkeit unterwirft. Einige Autoren, wie Luis Miguel, argumentieren, dass die Evolution diesen Schritt zum Gesetzgeber-Rechtsstaat vollzogen hat.

Legalitätsprinzip vs. Rechtsstaatlichkeit

Die Idee des Gesetzgeber-Staates bestätigt den Grundsatz der Legalität. Der Grundsatz der Legalität drückt die Vorstellung aus, dass das Recht die oberste gesetzgebende Maßnahme ist, die sich keiner stärkeren Kraft widersetzen kann, ungeachtet ihrer Herkunft oder Basis.

Vorrang des

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Arbeitsvertrag: Grundlagen, Gesetze, Besonderheiten und Arbeit im Ausland

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Punkt 4 - Anhand des Arbeitsvertrags

1 - Grundlagen

2 - Die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsvertrag und Frauen

3 - Specials und die niedrigsten Arbeitskosten

4 - Arbeiten im Ausland

1 - Konzepte. Arbeitgeber: Es kann sich um eine natürliche oder juristische Person handeln. Beide können Arbeitnehmer einstellen, müssen jedoch rechts- und geschäftsfähig sein. Verschiedene Arten von Unternehmen: 1) Einzelunternehmer: Hat Rechtsfähigkeit durch die Geburt und als Ergebnis eine eigene Rechtspersönlichkeit mit Beziehungen (Rechte und Pflichten). Zur Anmietung muss auch ihre Zustimmung durch die Mehrheit erfolgen. 2) Juristisches Unternehmen: Es entsteht, wenn Anforderungen auf der Grundlage des Gesetzes und mit diesem Vertrag erfüllt werden. Das

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Gesetzgebungsverfahren: Ordentliche und Organische Gesetze

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Ordentliche Gesetze (Leyes Ordinarias)

Verfahren zur Delegation (Art. 75.2 der Verfassung)

Artikel 75.2 der Verfassung (EG)

Die Kammern können das Gesetzgebungsverfahren oder die Genehmigung von Gesetzentwürfen an ständige Ausschüsse delegieren.

Das Haus kann jedoch jederzeit verlangen, dass die Debatte und Abstimmung über einen Gesetzentwurf, der Gegenstand der Delegation war, im Plenum stattfindet.

Ablauf im Parlament

  1. Ordentliche oder gemeinsame Behandlung.
  2. Plenum – Ausschuss – Parlament: Zuerst Debatte über das Gesetz in seiner Gesamtheit im Plenum, dann Organisation in einem Ausschuss, und schließlich Rückkehr zur Genehmigung ins Plenum.

Delegation an den Gesetzgebungsausschuss

Delegation an den Gesetzgebenden Ausschuss (Art. 148, 149

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Die Berufung im Strafverfahren: Fristen und Gründe (Art. 593 ff.)

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Artikel 593: Frist und Gegenstand der Berufung

Die Berufung ist innerhalb von fünf (5) Tagen einzulegen gegen:

  1. Die endgültigen Urteile des Richters, die eine Verurteilung oder einen Freispruch aussprechen;
  2. Die endgültigen Entscheidungen oder Beschlüsse, die von einem Einzelrichter in Fällen erlassen wurden, die nicht bereits zuvor vorgesehen sind;
  3. Die Entscheidungen der Jury, wenn:
    • a) eine Nichtigkeitsgrundlage nach der Anklageschrift eintritt;
    • b) das Urteil des vorsitzenden Richters gegen das Recht oder die Entscheidung der Geschworenen verstößt;
    • c) ein Fehler oder eine Ungerechtigkeit bei der Anwendung der Strafe oder Sicherungsmaßnahme vorliegt;
    • d) die Entscheidung der Jury in offensichtlichem Widerspruch zu den Akten steht.

§ 1: Korrektur

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Zahlungsverpflichtungen: Schuldner, Dritte und Rechtsansprüche

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Lektion 7: Zahlungspflichtige und Anspruchsberechtigte

2. Personen, die zur Zahlung verpflichtet sind, und Personen, die den Anspruch durchsetzen können

Der Schuldner oder Solvens ist die einzige Person, die zur Zahlung oder zur Leistung an seiner Stelle (durch einen Vertreter) verpflichtet ist. Erfolgt die Leistung auf freiwilliger Basis, ist eine Vollmacht erforderlich, die der Schuldner der betreffenden Person erteilen kann (vgl. Art. 1713).

Die Bezahlung durch einen Dritten ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber dieser muss zur Zahlung berechtigt sein (vgl. Art. 1158 und 1159).

Nicht in jeder Weise zur Zahlung verpflichtet ist nur der Schuldner, wie es bei sehr persönlichen Verpflichtungen der Fall ist (vgl. Art. 1161).

a) Persönliche

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Körperschaftsteuer in Spanien

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Körperschaftsteuer: Grundlagen

Juristische Personen müssen die Körperschaftsteuer zahlen und eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf Gewinne und Einkommen von Unternehmen und anderen juristischen Personen.

Eine juristische Person drückt ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch das Erzielen von Einkommen aus. Daher ist diese verpflichtet, durch die Körperschaftsteuer zur Unterstützung der öffentlichen Ausgaben beizutragen.

A. Art und Umfang

Die Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer, da sie auf alle Einkünfte der juristischen Person anfällt. Sie hat einen persönlichen Charakter, da sie die besonderen Umstände jedes einzelnen Steuerpflichtigen bei der Ermittlung der Steuerschuld berücksichtigt.... Weiterlesen "Körperschaftsteuer in Spanien" »

Deutsches Handelsrecht: Grundlagen, Quellen und Akteure

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Handelsrecht: Grundlagen und Definition

Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten regelt und die kommerziellen Transaktionen von Personen, die gewerbsmäßig handeln, umfasst.

Merkmale des Handelsrechts

  • Sicherheit und Stärke
  • Einfachheit und Strenge
  • Universalität
  • Tendenz zur Systematisierung und Dauerhaftigkeit

Quellen des Handelsrechts

Die Quellen des Handelsrechts sind verbindliche Normen, aus denen sich die Regelungen ableiten.

Bedeutung und Zweck

  • Anwendungsbereich: Hat eine breitere Bedeutung.
  • Ziel oder Zweck: Die Gewinnerzielung und der Profit.
  • Wirtschaftsverkehr (Trade): Austausch oder Vermittlung zum Zweck des Profits.

Bewertung und Handelsformen

Bewertung: Binnenhandel, Außenhandel (zu Land und... Weiterlesen "Deutsches Handelsrecht: Grundlagen, Quellen und Akteure" »

Wahlbeschwerdeverfahren und Amtsantritt

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Ressourcen gegen die Verkündung der Gewählten

Die Beschwerden und Proteste sind ein notwendiges Verfahren zur Unterstützung von Wahlstreitigkeiten. Das Ziel dieser Ressource ist in Art. 109 LOREG definiert, nach der die gerichtliche Überprüfung nur auf die Handlungen der Wahlkommission für die Verkündigung der gewählten Beamten Anwendung findet und für die Erklärung der Stadträte und Kreisräte durch ihre jeweiligen Präsidenten gilt.

Während der Anhängigkeit des Rechtsstreits kann keine umfassende Überprüfung der Tätigkeit der Wahlbehörden über den Wahlprozess erfolgen, da jede Handlung der Verwaltung einen Kanal für Beschwerden und eine Frist für die Einreichung vorsieht. Nach Ablauf dieser Frist besteht der Prozess aus... Weiterlesen "Wahlbeschwerdeverfahren und Amtsantritt" »

Juristische Personen: Definition, Arten und Gesellschaftsformen

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Definition und Vergleich: Natürliche vs. Juristische Person

Juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und Einrichtungen können alle Aktivitäten eines Individuums ausführen.

Physische Person (Natürlich)Juristische Person (Ideelle Existenz)
Geburt, Leben, TodEntstehung, Wirken, Auflösung
StandesamtÖffentliche Register (z. B. Handelsregister), abhängig von der Art der juristischen Person.
Personalausweis (ID)Gesellschaftsvertrag oder Satzung

Besitzen Rechte und Pflichten, wobei Einschränkungen je nach Alter (bei natürlichen Personen) und Art der juristischen Person bestehen.

Arten von Juristischen Personen

Zu den verschiedenen Arten von juristischen Personen gehören Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Stiftungen... Weiterlesen "Juristische Personen: Definition, Arten und Gesellschaftsformen" »

Nießbrauch: Definition, Arten, Inhalt und Beendigung

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Nießbrauch

Der Nießbrauch berechtigt den Inhaber, eine Sache zu nutzen und deren Früchte zu ziehen, ohne jedoch die Substanz der Sache zu verändern oder zu zerstören. Er kann sich auf reale oder persönliche Gegenstände beziehen. Grundsätzlich fallen bei einem Vermögenswert zwei Rechte an:

  • Sachenrecht: Liegt beim Eigentümer. Dieser hat den Titel an der Sache und die Verfügungsgewalt darüber.
  • Nießbrauch: Liegt beim Nießbraucher. Dieser hat die Befugnis, die Sache zu besitzen, zu nutzen und deren Erträge zu genießen.

Arten des Nießbrauchs

Freiwilliger Nießbrauch: Entsteht durch den Willen des Eigentümers. Der Eigentümer kann diesen selbst einräumen oder eine freiwillige Vereinbarung mit dem Nießbraucher treffen.

Gesetzlicher Nießbrauch:

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