Klassifikation der Gerichte nach LOPJ: Struktur und Richtertypen
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Gerichte: Klassifikation nach LOPJ (Teil 1)
Gemäß dem Gesetz über die Organisation der Justiz (LOPJ) erfolgt die Klassifikation nach zwei Hauptkriterien:
1. Nach der Anzahl der Richter
Es wird zwischen Einzelgerichten und Kollegialgerichten unterschieden.
Einzelgerichte (Individualgerichte)
Das Gerichtsorgan wird von einer einzelnen Person (dem Richter) gehalten. Beispiele hierfür sind:
- Richter erster Instanz
- Jugendgerichte
- Gerichte für Gewalt gegen Frauen
Kollegialgerichte (Körperschaften)
Kollegialgerichte bestehen aus mehreren Richtern, die ein Richterkollegium bilden. Diese Gremien werden als Gerichtshöfe oder Kammern bezeichnet. Beispiele hierfür sind:
- Der Verfassungsgerichtshof
- Der Oberste Gerichtshof
- Die Landesgerichte (Audiencias Provinciales)