Das Dringlichkeitsverfahren im Verwaltungsrecht: Ablauf & Beendigung
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Das Dringlichkeitsverfahren: Konzept, Natur, Folgen
Das Dringlichkeitsverfahren, auch als Zwangsvollstreckungsverfahren bekannt, wird eingeleitet, wenn eine Forderung innerhalb der freiwilligen Frist nicht beglichen wurde. Sein Ziel ist die zwangsweise Durchsetzung der Begleichung von Schulden, indem ausreichend Vermögen zur Deckung der ausstehenden Beträge sichergestellt wird. Die grundlegenden Bestimmungen hierzu finden sich in den Artikeln 163 bis 173 des LGT (Gesetz über die Allgemeine Steuerordnung).
Merkmale des Dringlichkeitsverfahrens
- Es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren, das der Verwaltung das Privileg der Selbstvollstreckung (Autotutela) gewährt. Dies bedeutet, dass die Verwaltung Schulden und Rechte, die zu ihren Gunsten