Gültigkeit und Wirksamkeit von Verwaltungsakten: Benachrichtigungen und Veröffentlichungen
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Gültigkeit und Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Die Gültigkeit einer Handlung wird angenommen, bis sie für null und nichtig erklärt wird. Die Auswirkungen treten ab dem Zeitpunkt der Zustellung in Kraft, sofern nichts anderes bestimmt ist. Die Wirksamkeit kann jedoch verzögert werden, wenn der Inhalt des Rechtsakts dies erfordert oder eine Pflicht zur Unterrichtung, Genehmigung oder Veröffentlichung besteht.
Benachrichtigungen
Benachrichtigungen sind Verwaltungsakte, durch die den maßgeblichen Akteuren der Inhalt einer anderen Handlung zur Kenntnis gebracht wird, damit diese wirksam wird. Das Gesetz 30/92 verpflichtet die Verwaltung, die Beteiligten über Maßnahmen und Entscheidungen zu informieren, die ihre Rechte und Interessen betreffen.... Weiterlesen "Gültigkeit und Wirksamkeit von Verwaltungsakten: Benachrichtigungen und Veröffentlichungen" »