Leitfaden zur Arbeitsmobilität und Vertragsbeendigung
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
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Mobilität und Änderungen der Arbeitsbedingungen
1. Funktionale Mobilität
Der Arbeitnehmer kann funktionaler Mobilität (d.h. Versetzung auf eine andere Position) und geografischer Mobilität (d.h. Versetzung an einen anderen Arbeitsort) unterzogen werden.
- Innerhalb der Gruppe: Keine Begründung erforderlich.
- Außerhalb der Gruppe: Technische oder organisatorische Gründe.
- Außerordentliche Mobilität: Über die oben genannten Fälle hinaus.
2. Geografische Mobilität
Versetzung:
- Grund: Es muss ein triftiger Grund vorliegen.
- Verfahren: Mitteilung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor der Versetzung. Bei einer kollektiven Versetzung muss eine vorherige Konsultation mit den gesetzlichen Vertretern stattfinden.
- Optionen des Arbeitnehmers: Annahme