IAS 1, IAS 8 und IAS 10: Wichtige IFRS-Standards erklärt
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IAS 1: Darstellung des Abschlusses
Ziel: Festlegung des allgemeinen Rahmens für die Darstellung von Abschlüssen für allgemeine Zwecke, einschließlich Leitlinien für Struktur und Inhalt.
Zusammenfassung: Grundsätze für die Erstellung des Jahresabschlusses, einschließlich der Annahme der Unternehmensfortführung, der Einheitlichkeit der Darstellung, des Ausweises, des Periodenabgrenzungsprinzips und der Wesentlichkeit.
- Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen werden nicht saldiert, es sei denn, dies ist nach IFRS zulässig oder vorgeschrieben.
- Es müssen vergleichende Informationen für die Vorperiode für alle Beträge im Abschluss vorgelegt werden.
- Der Jahresabschluss ist generell auf jährlicher Basis zu erstellen. Ändert