Politische Parteien und Exklusive Gerichtsbarkeit: Eine Analyse
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Exklusive Gerichtsbarkeit und richterliche Gewalt
Die exklusive Gerichtsbarkeit bedeutet, dass die Ausübung der richterlichen Funktion ausschließlich den Gerichten zusteht, gemäß den gesetzlichen Vorschriften über Zuständigkeit und Verfahren. Die Anwendung oder Auslegung des Gesetzes durch Richter und Staatsanwälte kann nicht durch andere Instanzen korrigiert werden – selbst nicht durch ihre Vorgesetzten in der gerichtlichen Hierarchie –, es sei denn, dies geschieht im Rahmen der Ausübung richterlicher Gewalt durch gesetzlich vorgesehene Rechtsmittel.
3. Die politischen Akteure
3.1. Die politischen Parteien
Die Veränderungen, die westliche Gesellschaften in den letzten 50 Jahren erlebt haben, betreffen natürlich die Beziehungen zwischen... Weiterlesen "Politische Parteien und Exklusive Gerichtsbarkeit: Eine Analyse" »